Wertermittlung - Was ist das Vergleichswertverfahren für Immobilien?

Aus den errechneten Beträgen der Miteinnahmen einer Immobilie leitet man den Marktwert (auch Verkehrswert genannt) oder langfristig erzielbaren Beleihungswert ab. Dieses Verfahren nennt man Ertragswertverfahren.

Dieses Verfahren kommt insbesonders beim vermieten oder verpachten von Immobilien sowie bei der Bewertung von Unternehmen zum Einsatz.

Laut der Immobilien-Wertermittlungsverordnung §§ 17-20 ImmoWertV) ist das Ertragswertverfahren eines von drei zulässigen Verfahren, um den Verkehrswert einer Immobilie zu bestimmen. 

Bei den anderen beiden Verfahren handelt es ich um das Sachwertverfahren sowie das Ertragswertverfahren.

Erläuterung des direkten Vergleichswertverfahren.

Liegen Verkaufspreise vergleichbarer Immobilienobjekte vor, zieht man grundsätzlich das direkte Vergleichsverfahren zur Bewertung heran.

Bei dieser Methode kann eine kürzlich verkaufte Immobilie mit vergleichbaren Eigenschaften zur Immobilienbewertung herangezogen werden.

Erläuterung des indirekten Vergleichswertverfahren.

Wenn es keine Vergleichswerte für eine Immobilie gibt, kommt das indirekte Vergleichswertverfahren zur Anwendung.

Bei dieser Methode müssen Sachverständige den Wert einer Immobilie anhand von Verkäufen aus der Vergangenheit bestimmen.

Dafür können Sachverständige verschiedene Datensätze zu den örtlichen Verkäufen aus den letzten Jahren bei den jeweilgen Gutachterausschüssen anfordern. Gegen ein Entgelt kann man diese in der Regel über die zentralen Stellen der Länder erreichen.